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   LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 2-21 O 310/10   

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https://dejure.org/2012,54654
LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 2-21 O 310/10 (https://dejure.org/2012,54654)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.07.2012 - 2-21 O 310/10 (https://dejure.org/2012,54654)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 2-21 O 310/10 (https://dejure.org/2012,54654)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (Beschlüsse vom 9. März 2011, XI ZR 191/10, vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07 und Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).

    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (Beschluss vom 9. März 2011 a.a.O.).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    39 Auch der Bundesgerichtshof hat es in dem Urteil vom 8. Mai 2012 (XI ZR 262/10) als Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über die Rückvergütungen als ausreichend erachtet, dass der Anleger an vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (Beschlüsse vom 9. März 2011, XI ZR 191/10, vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07 und Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 182/10 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (Beschlüsse vom 9. März 2011, XI ZR 191/10, vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07 und Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.07.2012 - 21 O 310/10
    Dieser kommt gerade mit der Erteilung der Auskunft zustande (BGHZ 74, 103).
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